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Die doppelte Buchführung

Gemäß Handelsgesetzbuch sind Kaufleute und Unternehmer zur Finanzbuchhaltung verpflichtet. Ein wesentlicher Bestandteil der Finanzbuchhaltung ist die doppelte Buchführung - dieser Prozess beinhaltet, dass alle Geschäftsvorfälle doppelt auf zwei verschiedenen Konten gebucht werden. In Europa ist die doppelte Buchführung bereits seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts bekannt. Die doppelte Buchführung erscheint vielen selbstständigen Geschäftsleuten zu Beginn kompliziert, weswegen sie oft in die Hände erfahrener Buchhalter gelegt wird. Buchführungs-EDV vereinfacht den Prozess der doppelten Buchführung aber wesentlich. Die eigenen Bücher gut zu kennen ist zudem erfolgsentscheidend für einen Unternehmer; nur, wer Einnahmen und Ausgaben sowie den Unternehmensgewinn im Überblick hat, kann nachhaltig die Zukunft seines Geschäftes planen.

Konten für die doppelte Buchführung

Bei der doppelten Buchführung wird für jeden Geschäftsfall ein Buchungskonto angelegt - das heißt, es gibt im Unternehmen so viele verschiedene Konten, wie es Geschäftsfälle geben kann. Unter Geschäftsfällen versteht man dabei die verschiedenen Arten von Ausgaben und Einnahmen, zum Beispiel Einnahmen durch Verkäufe, durch Verleih, etc., und Ausgaben für Miete, Mitarbeiterkosten, Versicherungen, Bürobedarf usw. Ein eigenes Kontokorrentkonto wird für Ausgaben und Einnahmen durch Kredite geführt. Zu unterscheiden sind Bestandskonten, welche die Vermögens- und Schuldenstände eines Unternehmens aufführen, und Erfolgskoten, welche Ausgaben und Erträge auflisten. Aktive Bestandskonten sind die Konten, welche die Vermögenswerte eines Unternehmens führen. Dazu gehören Gebäude im Besitz einer Firma, Firmenwagen, Maschinen und natürlich Barvermögen. Passive Bestandkonten verbuchen Schulden wie Umsatzsteuer, Darlehen und Eigenkapital. In Aufwendungskonten werden zum Beispiel Kosten für Personal, Miete, Reisekosten, Abschreibungen usw. verbucht. Ertragskonten verzeichnen Erlöse und Umsätze eines Unternehmens. Aus diesen Kontotypen ergeben sich nun folgende Regeln für die doppelte Buchführung:

1. Buchungsregel
Die Konten kann man sich als Waage vorstellen - auf der linken Seite wird das Soll aufgeführt, auf der rechten Seite das Haben. Auf das Bild der Waage geht auch der Begriff der Bilanz zurück; dieser stammt vom italienischen Wort für Waage, bilancia. Jeder Geschäftsvorfall muss nun in zwei unterschiedlichen Büchern vermerkt werden. Daher spricht man von der doppelten Buchführung. In einem Konto wird der Geschäftsvorfall dabei auf dem Soll gebucht, im anderen auf der Haben-Seite - die erste Regel spricht also davon, dass ein Buchungssatz gebildet wird, etwa Soll an Haben zu buchen. Soll und Haben werden dabei durch die Namen der jeweiligen Konten ersetzt. Zu jedem Buchungssatz gehören das Datum, ein Erklärtext, der eigentliche Buchungssatz und der Betrag.

2. Buchungsregel
Die zweite Buchungsregel besagt, dass aktive Bestandskonten immer im Soll zunehmen und im Haben abnehmen; Zugänge werden hier also immer im Soll eingetragen, Abgänge im Haben.

3. Buchungsregel
Der dritten Regel zufolge verhält es sich mit den passiven Bestandskonten genau umgekehrt: Diese nehmen im Soll ab und im Haben zu.

4. Buchungsregel
Aufwände werden im Aufwendungskonto immer im Soll gebucht.

5. Buchungsregel
Erträge werden im Ertragskonto immer im Haben gebucht.
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