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Die Geschichte der Buchführung

Doppelte Buchführung, Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss - vor allem für Einzelunternehmer sind dies eher notwendige Übel, denen sie sich neben der eigentlichen Unternehmensführung widmen müssen. Die Buchführung ist allerdings nicht nur notwendig, um die Neugier des Finanzamtes zu befriedigen und eine Grundlage für die Einkommenssteuerberechnung zu schaffen; ohne eine ordnungsgemäße Buchführung erhält ein Unternehmer keinen Überblick über Gewinne und Verluste seines Unternehmens. Eine langfristige Planung und gezielte Investitionen wären ohne Buchführung daher gar nicht möglich.

Einfache Buchführung bereits in Mesopotamien

Diese Tatsachen sind schon seit vielen Jahrhunderten bekannt. Tatsächlich kann man die Geschichte der Buchführung bis ins antike Mesopotamien zurückverfolgen. Bereits 9.000 Jahre vor Christus entwickelte sich hier eine einfache Version der Buchhaltung. Auch die hochkultur der Ägypter verbuchte Warenein- und -ausgänge im Soll und Haben.

Die Geschichte der modernen Buchführung geht allerdings auf das Rechnungswesen in Kirchen und Klöstern zurück. Bereits im 7. Jahrhundert n.Chr. verlangte Karl der Große nach einem geordneten Jahresabschluss. Die Kirche stellte die notwendigen Formulare dafür zur Verfügung und half durch ein ausgeklügeltes Rechensystem bei der Erstellung.

Moderne Bilanzierung nach Pacioli

Maßgeblich für die Entwicklung der doppelten Buchführung verantwortlich waren die Franziskanermönche in den italienischen Handelsstätten. Die moderne doppelte Buchführung, wie wir sie heute kennen, wurde schon im 14. Jahrhundert angewandt und geht auf den Franziskanermönch Pacioli zurück. Die Bezeichnung der Buchführung als Bilanz erinnert heute noch an diese Herkunft; das Wort stammt nämlich von italienischen bilancia, was übersetzt nichts anderes als Waage bedeutet. Pacioli legte die Grundzüge der modernen Buchhaltung fest; zwar gab es seitdem einige Weiterentwicklungen, doch der Grundgedanke, Aufwendungen und Einnahmen in zwei getrennten Konten zu buchen, blieb bis heute erhalten.

Bilanzierungspflicht und rechtliche Grundlagen

Auch die Pflicht zur nachvollziehbaren Finanzbuchhaltung hat bereits eine jahrhundertealte Tradition. Erstmals wurde 1794 in Preußen eine Bilanzierungspflicht eingeführt. Im 19. Jahrhundert schließlich entstehen Aktiengesellschaften, Unternehmen mit großen Gruppen von Eigentümern, die gegen Geldeinlage Anteile am Unternehmen erwerben, bei Gewinnen von Ausschüttungen profitieren, bei Verlusten allerdings auch ein Risiko tragen. Die Anteilseigner haben natürlich ein besonderes Interesse an der finanziellen Entwicklung des Unternehmens. Daher werden 184 die Grundsätze der Bilanzierung erstmals gesetzlich festgehalten, die Missachtung dieser Regeln wird unter Strafe gestellt. Das Handelsgesetzbuch schließlich kommt 1898 heraus; hundert Jahre später erfährt es eine Nivellierung, die wichtigsten Grundsätze allerdings bleiben bestehen. Ab 1919 oblag die Kontrolle der Bilanz der Steuerbehörde, welche seitdem die Bücher auf Richtigkeit prüft.

Die bislang aktuellste Neuerung erfährt die Buchhaltung im Jahr 2009: In diesem Jahr tritt das Bilanzierungsmodernisierungsgesetz in Kraft. Es macht die Buchführung vor allem für kleine und mittlere Unternehmen einfacher, indem es Einzelunternehmer von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit, solange der Umsatz 500.000 Euro und der Gewinn 50.000 Euro nicht überschreitet.

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